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Aktuelle Mitteilungen und Veranstaltungen

 Änderung der Regelungen für die Notfallbetreuung

(Formular für Antrag auf Notfallbetreuung)     und    (Formular für berufstätige Alleinerziehende)

  • Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten,
  • Für Kinder, die alleinerziehende, berufstätige Eltern haben 
  • Für Kinder, der kindliches Wohl sicher gestellt werden soll
    • Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unseren Jugendsozialarbeiterinnen Frau Schuller (-4422) und Frau Franz (-4421) aus oder wenden Sie sich direkt an den Sozialen Dienst im Landratsamt Augsburg 
  • Für Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
    • Hier ist kein weiterer Antrag erforderlich. Als Nachweis reicht der Bescheid des Jugendamts, dass ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII  oder Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII in Anspruch genommen wird.