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Aktuelle Mitteilungen und Veranstaltungen

Stütz- und Fördergruppen (SFG)


Die Helen-Keller-Schule bietet in Kooperation mit dem Frère-Roger-Kinderzentrum eine Stütz- und Fördergruppe (SFG) in den Klassen 1 - 4 an. Die Kinder besuchen ihre reguläre Klasse und werden in der Stütz- und Fördergruppe täglich für einen bestimmten Zeitraum gefördert.  
Diese klassenübergreifende zeitlich begrenzte SFG hat als Zielsetzung die individuelle Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sehr hohem Förderbedarf im emotional-sozialen  
Entwicklungsbereich. 
Pädagogische Arbeit 
Das wesentliche Merkmal einer SFG ist das integrative Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe. Für die Durchführung der Maßnahme kooperieren die Helen-Keller-Schule und das Frère-Roger-Kinderzentrum.  
Es arbeiten eine sonderpädagogische Lehrerin, eine Sozialpädagogin und eine Heilpädagogin zusammen. Diese individuelle und sehr intensive Förderung findet an 5 Tagen die Woche für 2 Unterrichtsstunden statt. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung und Schwerpunkt der Arbeit.

Pädagogische Leitung SFG Dinkelscherben: Frau De Masi-Schönleiter

Pädagogische Leitung SFG Ustersbach: Frau Holas

 

 

Übersicht außerschulischer Hilfsangebote im Landkreis

Hier finden Sie Namen und Adressen von:

  • Ansprechpartner in der Schule (Kohlstattstr. 2a, 86424 Dinkelscherben)
  • Beratungsangebote innerhalb des Schulsystems
  • Außerschulische Beratungsstellen
  • Ärztliche und psychotherapeutische Hilfsangebote
  • Telefon- bzw. Online-Beratung
  • Anlauf-, Beratungsstellen, Initiativen und mehr für ALLEINERZIEHENDE
  • Anlauf-, Beratungsstellen, Initiativen und mehr für EHE-, FAMILIEN- UND LEBENSBERATUNG

Liste als PDF zum Herunterladen

 Änderung der Regelungen für die Notfallbetreuung

(Formular für Antrag auf Notfallbetreuung)     und    (Formular für berufstätige Alleinerziehende)

  • Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten,
  • Für Kinder, die alleinerziehende, berufstätige Eltern haben 
  • Für Kinder, der kindliches Wohl sicher gestellt werden soll
    • Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unseren Jugendsozialarbeiterinnen Frau Schuller (-4422) und Frau Franz (-4421) aus oder wenden Sie sich direkt an den Sozialen Dienst im Landratsamt Augsburg 
  • Für Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
    • Hier ist kein weiterer Antrag erforderlich. Als Nachweis reicht der Bescheid des Jugendamts, dass ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII  oder Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII in Anspruch genommen wird.